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Allgemeine Geschäftsbedingungen von meine reiseprofis
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Vermittlungsleistungen von meine reiseprofis
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Pauschalreisen & Reisepakete als Veranstalter
(gesondert gekennzeichnet)

1 > Allgemeine Bedingungen

Für die Vermittlung von Reisen durch meine reiseprofis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und meine reiseprofis. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger ist meine reiseprofis ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag des Anzumeldenden.

Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

  (1) Allgemeine Bedingungen

Für die Veranstaltung von Reisen durch meine reiseprofis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und meine reiseprofis.

2 > Abschluß eines Vermittlungsvetrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde meine reiseprofis den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch meine reiseprofis beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder meine reiseprofis ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. meine reiseprofis behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von meine reiseprofis für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.

 

(2) Abschluss des Reisevertrages

I. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Produktausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Meerbusch zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

II. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.

III. Mit Buchung des jeweiligen Angebots akzeptieren Sie unsere Reise- und Zahlungsbedingungen. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

IV. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antritts der Reise erfolgen.

V. Informieren Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.

VI. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind alle Mitarbeiter von meine reiseprofis nicht befugt.

VII. Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in II. Bestandteil des Reisevertrages.

3 > Bezahlung / Lieferung

Mit Vertragsabschluss wird die gesamte Buchungsgebühr sofort fällig.

Die Zahlung des Leistungspreises erfolgt direkt zwischen dem Anzumeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger. Es gelten die jeweiligen Buchungs & Beförderungsbedingungen der Leistungsträger.

Die Zahlung der Gesamtsumme kann per Überweisung oder Barzahlung erfolgen.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann meine reiseprofis die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

meine reiseprofis behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 5,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

meine reiseprofis erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen von meine reiseprofis. Werden die Dokumente von meine reiseprofis an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn meine reiseprofis die Kosten der Versendung selbst trägt.

 

(3) Bezahlung

I. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte den auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesenen Gesamtbetrag. Versicherungsprämien sind ebenfalls sofort bei Buchung fällig.

II. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und sie davon bei der Buchung Gebrauch machen, gilt dasselbe. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, üblicherweise mit der Reisebestätigung/Rechnung, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.

III. Gehen der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, ist meine reiseprofis berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erheben wir die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren)

IV. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt von EUR 5,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zu erheben

V. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

4 > Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Umbuchungen und Rücktritt vom Vertrag richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter. meine reiseprofis ist berechtigt, alle auf Grund von Umbuchung oder Rücktritt entstehenden Kosten und Teilreisevergütungen dem Kunden im Namen des jeweiligen Reiseveranstalters / Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.

Zusätzlich berechnet meine reiseprofis für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:

a) Vermittlung von Linienflügen (inkl. Low-Cost Linenflüge)

- vor Flugscheinausstellung: 20,00 EUR

- nach Flugscheinausstellung: 40,00 EUR

b) Vermittlung von Charterflügen: 25,00 EUR

c) Umbuchungen:

meine reiseprofis behält sich vor, dem Kunden alle der der meine reiseprofis bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 10,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen.

Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden vorbehalten. meine reiseprofis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  (4) Leistungen, Preise

I. Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt (hier der Website) und aus den hierauf bezugnnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Ausgaben sind für den Reiseveranstalter bindend. meine reiseprofis behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

II. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise-und Ankunftsterminen.

III. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zustellen.

IV. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

V. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2- Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen- Kategorie. Die Buchung eines halben Doppelzimmers ist nicht möglich.

VI. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben,wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweilsgültigen Ausschreibungen.

VII. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unseren Ausschreibungen.

VIII. Unsere Partner vor Ort können den Transfer von Sport-/Sondergepäck nicht immer garantieren, da jeder Transferbus nur über eine begrenzte Gepäck- Kapazität verfügt. Sollte diese ausgeschöpft sein, bleibt den Kunden die Möglichkeit, einen späteren Nachtransport des/der Gepäckstücke/s mit der Reiseleitung vor Ort zu besprechen. Sollten aufgrund Ihres Sport-/Sondergepäcks bei der Beförderung eventuelle Gebühren anfallen oder ein Taxitransfer anstelle des gebuchten Bustransfers nötig sein, sind die Kosten von Ihnen zu tragen und vor Ort zu entrichten.

5 > Leistungs- und Preisänderung

Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit bei meine reiseprofis geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen meine reiseprofis für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von meine reiseprofis an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 

(5) Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

I. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sollten Sie Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

II. Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist meine reiseprofis berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 15,00 (bei Seereisen € 20,00) je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.

III. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

IV. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen, empfohlen wird die Schriftform.

V. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

VI. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.

VII. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an meine reiseprofis durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25,00 pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,00 pro Person.

VIII. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

6 > Haftung

meine reiseprofis haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit meine reiseprofis bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von meine reiseprofis für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist meine reiseprofis ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag des Anzumeldenden. meine reiseprofis haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB. meine reiseprofis haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
 

(6) Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

I. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. meine reiseprofis ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. meine reiseprofis ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

> Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
10% des Reisepreises, mind. jedoch € 15,00 pro Person.

> Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
20% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.

> Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
30% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.

> Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, mind. jedoch € 50,00 pro Person.

> Vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn:
75% des Reisepreises, mind. jedoch € 75,00 pro Person.

> Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 100%.

II. Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen:

> Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
10% des Reisepreises, mind. jedoch € 15,00 pro Person.

> bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
30% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.

> bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, mind. jedoch € 50,00 pro Person.

> Vom 14. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn:
80% des Reisepreises, mind. jedoch € 75,00 pro Person.

> am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn: 100%

III. Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %

IV. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über meine reiseprofis an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.

V. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

VI. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, sind wir berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen

VII. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass meine reiseprofis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der der meine reiseprofis durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.I. - 5.VI angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

7 > Pass-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.

meine reiseprofis ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt meine reiseprofis nicht.

meine reiseprofis haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende meine reiseprofis mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass meine reiseprofis die Verzögerung zu vertreten hat.

 

(7) Rücktritt durch den Reiseveranstalter

I. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

II. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.

8 > Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

(8) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

I. Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann meine reiseprofis ein Entgelt verlangen.

II. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird meine reiseprofis die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat meine reiseprofis einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von uns und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

9 > Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
 

(9) Haftung

I. Die vertragliche Haftung der meine reiseprofis e für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit meine reiseprofis für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

II. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet meine reiseprofis je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.000,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.359,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

III. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der meine reiseprofis Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich meine reiseprofis bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

IV. Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von meine reiseprofis als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Stand: 22.11.2006   (10) Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

I. Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über die Webseite des Auswärtigen Amts. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreiseund Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
   

(11) Gewährleistung

I. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Eine Mängelanzeige nimmt unser Reisecenter telefonisch entgegen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zuschaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhälnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

II. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schadengering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unser Reisecenter zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

III. Das Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche durch Reisende entgegenzunehmen.

   

(12) Allgemeine Bestimmungen

I. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

II. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

III. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

IV. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

V. Alle uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

    (13) Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
    Reiseveranstalter & Reisevermittler:
meine reiseprofis
Am Hövel 9
D 40667 Meerbusch
Tel: +49 (0) 2132 / 935 994
Fax: +49 (0) 2132 / 935 995
Inhaber: Martin Michael
    Stand: 01.November 2006
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